Nach einer verpfuschten Brustoperation hat das Hamburger Amtsgericht einen Schönheitschirurgen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der 54-Jährige erhielt am Freitag eine Verwarnung mit Geldstrafe auf Bewährung und muss als Auflage 4000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Chirurg legte vor Gericht ein Geständnis ab und drückte mehrfach sein Bedauern für die schweren Fehler bei der Brustverkleinerung aus. Wegen eines vergessenen Tupfers musste eine junge Frau zweimal erneut operiert werden und wird ihr Leben lang zwei unterschiedlich geformte Brüste haben.
Der Mediziner hatte die junge Frau im Juni 2012 operiert, um ihre Brüste zu verkleinern. Dabei achtete er nicht auf die Zählung der verwendeten Tupfer. Einer verblieb in der rechten Brust. Die Operationswunde heilte nicht und verursachte Schmerzen. Nach drei Monaten unternahm er einen weiteren Eingriff unter lokaler Betäubung, ohne die eigentliche Ursache, den Tupfer, zu entfernen. Dieser wurde erst bei einer dritten OP drei Monate später in einem anderen Krankenhaus entdeckt. Dabei musste auch inzwischen abgestorbenes Gewebe entfernt werden, so dass die Frau eine irreversible Asymmetrie ihre Brüste zurückbehielt.
Sie stellte Strafanzeige. Ein Gutachter sah eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht des Arztes. Außerdem hätte der Chirurg spätestens zwei bis drei Wochen nach der ersten OP einen zweiten Eingriff zur Revision machen müssen. Im Herbst vergangenen Jahres entschuldigte sich der Arzt bei der Patientin und einigte sich mit ihr auf eine Entschädigung. Er zahlte freiwillig 7000 Euro Schmerzensgeld und erstattete der Frau die Operations- und Anwaltskosten von über 8000 Euro. Zusätzlich bekam sie nach Angaben des Verteidigers 17 500 Euro von der Haftpflichtversicherung der Klinik.
Die Richterin wertete die Reue des Arztes als strafmildernd: “Sie haben eingeräumt, dass Sie Mist gebaut haben.” Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 250 Euro gefordert. Die Richterin sprach diese Strafe zur Bewährung aus.
Bereits Anfang 2011 hatte eine missglückte Brustoperation in Hamburg für Schlagzeilen gesorgt. Die 23 Jahre alte Pornodarstellerin “Sexy Cora” erlitt wegen Sauerstoffmangels einen Herzstillstand und starb wenige Tage später. Die Narkoseärztin wurde 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Über eine Schadensersatzklage des Witwers von “Sexy Cora” will das Landgericht möglicherweise Ende Mai entscheiden.
Text: dpa /fw
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