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Schmerzensgeld wegen zu später Hautkrebsdiagnose

Für eine zu späte Hautkrebsdiagnose bei seiner verstorbenen Ehefrau hat ein Witwer vor dem Oberlandesgericht Hamm ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro erstritten. Das Gericht machte den Hautarzt für

Für eine zu späte Hautkrebsdiagnose bei seiner verstorbenen Ehefrau hat ein Witwer vor dem Oberlandesgericht Hamm ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro erstritten.

Das Gericht machte den Hautarzt für grobe Behandlungsfehler verantwortlich, wie es am Dienstag mitteilte. Die Zahlung in dieser Höhe rechtfertigten die Richter damit, dass dem Hautarzt letztlich der Tod der Patientin zuzurechnen sei, weil sie bei rechtzeitiger Behandlung eine Chance auf Heilung gehabt hätte.

Die Patientin war 2009 mit einem verfärbten Zehennagel in die Praxis gekommen. Weil sie berichtete sich den Fuß gestoßen zu haben, ging der Mediziner von einer Blutung aus und veranlasste keine vollständige Gewebeuntersuchung. Zwar stellte er eine Infektion fest, wies aber die Patientin nicht ausreichend daraufhin, dass sie zu weiteren Untersuchungen in die Praxis kommen sollte. Als die Patientin erst ein Jahr später zu einem weiteren Hautarzt ging, hatte der Krebs bereits gestreut. Dies hätte durch frühzeitige Therapie und eine Amputation des Zehs vermieden werden können, so die Richter. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich und sie starb 2013. Das Gerichtsurteil stammt vom 27. Oktober.

Text: dpa /fw

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