Schlichtungsstelle: Weniger Entschädigungsanträge nach ärztlichen Kunstfehlern Logo of esanum https://www.esanum.de

Schlichtungsstelle: Weniger Entschädigungsanträge nach ärztlichen Kunstfehlern

Viele Menschen haben Angst davor, Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern zu werden. Doch die tatsächliche Gefahr ist aus Sicht der Ärztekammer gering.

80 Prozent aller Fehler passieren in Kliniken

Viele Menschen haben Angst davor, Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern zu werden. Doch die tatsächliche Gefahr ist aus Sicht der Ärztekammer gering.

Die Norddeutsche Schlichtungsstelle für ärztliche Kunstfehler hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 256 Anträge auf Entschädigung aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten (2015: 293). 184 Anträge seien entschieden worden, wobei in gut 28 Prozent der Fälle "begründete Ansprüche" der Patienten festgestellt worden seien. Mit mehr als zwei Dritteln wurden demnach aber die meisten der Anträge abgelehnt. In gut vier Prozent der Fälle wurde zwar ein Behandlungsfehler bejaht, aber als nicht ursächlich für eine Beeinträchtigung betrachtet.

Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Behandlungsfehlers zu werden, sei sehr gering, sagte der Präsident der Landesärztekammer Andreas Crusius auf einer Versammlung der Landesärztekammer in Rostock: "Wenn wir hier von Fehlern und unerwünschten Ereignissen in der Medizin berichten, dann tun wir dies, um die Schere zwischen subjektivem Sicherheitsempfinden und objektivem Schadensrisiko zu schließen". Auf der Tagesordnung für das Treffen der Vertretung von mehr als 10.000 Ärzten im Nordosten steht neben internen Punkten auch das heikle Thema Kunstfehler.

Die weit überwiegende Zahl der Fälle im Land stamme aus den Kliniken (80 Prozent), die restlichen aus dem niedergelassenen Bereich. Bei beiden ist die Orthopädie/Unfallchirurgie das am häufigsten beteiligte Fachgebiet, im niedergelassenen Bereich jedoch gleichauf mit den Anträgen gegen hausärztlich tätige Ärzte.

Die Anträge aus dem Nordosten bilden nur einen kleinen Teil des Gesamtaufkommens. Insgesamt wurden 2016 an die für insgesamt zehn Bundesländer zuständige Schlichtungsstelle 4.070 Anträge gestellt (Vorjahr: 4.290). Zum Vergleich: 2015 wurden laut Crusius bundesweit 696 Millionen ambulante Behandlungsfälle gezählt, in den Kliniken waren es 19,8 Millionen.