Davon hängt auch ab, in welchem Umfang die Kassen voraussichtlich zusätzliche Beiträge erheben müssen. Die Krankenkassen beklagen seit längerem, dass sie durch die Reformen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) finanziell stark belastet würden.
Zum 1. Januar dieses Jahres wurde der feste Beitragssatz von 15,5 Prozent um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie einen zusätzlichen Beitrag selbst bestimmen – je nach eigener Finanzlage. Der Gesetzgeber will mit diesem variablen Zusatzbeitrag mehr Wettbewerb unter den Kassen erreichen.
Im ersten Jahr dieser Neuregelung empfahl der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Das entsprach genau dem zuvor abgesenkten Beitragsumfang. Die Kassen blieben auch weitgehend innerhalb dieses Rahmens.
Text: dpa /fw
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