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Sachsen: Uniklinikum einigt sich mit ver.di auf umfassendes Tarifpaket

Steigende Gehälter und Zulagen sowie verbessertes Entgeltsystem: Das Gehaltsniveau für das nichtärztliche Personal steigt um mehr als sieben Prozent. Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf ein attraktives Tarifpaket für das nicht-ärztliche Personal des Klinikums verständigt.

"Wirtschaftlicher Erfolg wäre ohne nicht-ärztliches Personal unmöglich"

Steigende Gehälter und Zulagen sowie verbessertes Entgeltsystem: Das Gehaltsniveau für das nichtärztliche Personal steigt um mehr als sieben Prozent. Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf ein attraktives Tarifpaket für das nicht-ärztliche Personal des Klinikums verständigt.

“Mit den nun ausgehandelten Anpassungen des Tarifvertrags unterstreicht das Universitätsklinikum seine Position als einer der attraktivsten Arbeitgeber in Sachsen. Der aktuelle Abschluss würdigt die fachliche Exzellenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch durch eine mittlerweile sehr gute Vergütung“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums. “Dieser deutliche Zuwachs bei den Gehältern des nicht-ärztlichen Personals honoriert ihr hohes Engagement, ohne das die wirtschaftlich sehr stabile Entwicklung des Uniklinikums nicht möglich wäre. Bemerkenswert ist dabei auch, dass von unserem Erfolg immer mehr Arbeitnehmer profitieren – wir konnten 2015 und 2016 über 400 neue Stellen schaffen“, sagt Wilfried Winzer, Kaufmännischer Vorstand. “Mit dem Verhandlungsergebnis können wir gezielte neue Anreize zur Personalentwicklung setzen und die Bindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Universitätsklinikum weiter erhöhen. Damit wird die Basis für unser zukünftiges Wachstum gelegt“, ergänzt Herr Dr. Thomas Hurlebaus, Leiter des Geschäftsbereichs Personal.

Der mit ver.di verhandelte Abschluss sieht vor, dass die Tabellenentgelte rückwirkend vom 1. März 2017 um 3,0 Prozent mindestens aber um 90 Euro pro Monat steigen. Ab dem 1. Januar 2018 folgt dann das zweite Plus um 2,35 Prozent, beziehungsweise mindestens 65 Euro monatlich. Von den Mindestbeträgen profitieren insbesondere die unteren und mittleren Entgeltgruppen, wie folgende Beispiele zeigen: So steigt rückwirkend zum 1. März dieses Jahres das Tabellenentgelt für einen Beschäftigten im Transport (U4/1) um 4,5 Prozent und für eine examinierte Krankenschwester (P3/2) um 3,6 Prozent. Die für mehrere Entgeltgruppen neu vereinbarte Stufe 6 kommt langjährigen, berufserfahrenen Beschäftigten zugute, die zusätzlich ein Plus von 3,0 Prozent erhalten. Des Weiteren wird eine neue mittlere Entgeltgruppe geschaffen, um weitere Entwicklungsanreize zu setzen. Die neu eingeführte Zulage für Hebammen, die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und weitere Besserstellungen in der Entgeltordnung – zum Beispiel für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte – runden die Leistungsanreize ab. Der Einigung müssen noch Aufsichtsrat und Gewährträger des Universitätsklinikums sowie die Gremien von ver.di zustimmen.

Ebenfalls neu vereinbart wurden die Vergütungen im Bereich des Haustarifvertrags für Auszubildende. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 und zudem ab dem 1. Januar 2018 erhält der Berufsnachwuchs jeweils monatlich 35 Euro mehr. Im Bereich der Krankenpflegehilfe erfolgt eine weitere Differenzierung nach Ausbildungsjahren. Der Erholungsurlaub wird ab 2018 auf 29 Tage erhöht; im zweiten und dritten Jahr erhalten dann Auszubildende in Schichtarbeit einen Tag Zusatzurlaub. Auch für den Haustarifvertrag für Praktikanten wurden erhöhte Entgelte vereinbart.