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Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva: leicht erhöhtes Risiko für VTE

Information zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva Dienogest/Ethinylestradiol: Es besteht ein leicht erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) bei Frauen, die Dienogest/Ethinylestradiol anwenden, im Vergleich zu Anwenderinnen von Levonorgestrel/Ethinylestradiol-Kombinationen.

Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva – Dienogest/Ethinylestradiol: Information über ein leicht erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) bei Frauen, die Dienogest/Ethinylestradiol anwenden, im Vergleich zu Anwenderinnen von Levonorgestrel/Ethinylestradiol-Kombinationen.

Kombinierte hormonale Kontrazeptiva (KHK), die Dienogest und Ethinylestradiol enthalten (z. B. Valette®, Maxim®) sind im Vergleich zu KHK, die Levonorgestrel und Ethinylestradiol enthalten, mit einem leicht erhöhten Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) assoziiert. Dies ist das Ergebnis einer Metaanalyse von vier großen, kontrollierten, prospektiven Beobachtungsstudien.

Demnach wird das jährliche Risiko für eine VTE bei Frauen, die Dienogest/Ethinylestradiol einnehmen, auf 8–11 Fälle pro 10.000 Frauen geschätzt. Das geringste VTE-Risiko weisen KHK auf, die neben Ethinylestradiol Levonorgestrel, Norgestimat oder Norethisteron enthalten (5–7 VTE-Fälle pro 10.000 Frauen pro Jahr; siehe vergleichende Tabelle im Rote-Hand-Brief). Bei Frauen, die keine KHK anwenden, liegt die jährliche Inzidenz bei 2 von 10.000 Frauen. Das Risiko ist am höchsten im ersten Jahr der Anwendung eines KHK bzw. nach einem erneuten Beginn nach Anwendungspause von mindestens vier Wochen.

Die Fach- und Gebrauchsinformationen werden aktualisiert. Als Schulungsmaterial liegen eine Checkliste mit Informationen für die Verschreibung sowie eine Informationskarte für Patientinnenvor, die auch auf der Webseite des BfArM verfügbar sind.

Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva – Dienogest/Ethinylestradiol vom Dezember 2018

Aufforderung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.de oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207