Der Zulassungsinhaber informiert in einem Rote-Hand-Brief über vereinzelte Fälle einer frühzeitigen Autoaktivierung des Nadelschutzes in ungeöffneten, unbenutzten Inhixa®-Fertigspritzen. Durch die vorzeitige Autoaktivierung des Nadelschutzes kann die Injektionslösung nicht mehr appliziert werden.
Das pharmazeutische Personal sollte vor Abgabe der Fertigspritzen an den Patienten eine visuelle Prüfung auf Autoaktivierung des Nadelschutzes durchführen. Es sollten ausreichende Mengen Inhixa®-Fertigspritzen als Ersatz vorrätig sein.
▶ Rote-Hand-Brief zu Inhixa® (Enoxaparin-Natrium) vom 16.04.2018
Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.de oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207