Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben hervor, über die die Mitteldeutsche Zeitung am Montag berichtet.
Demnach kamen im Jahr 2014 rund 76 Prozent aller Rettungswagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Minuten zum Einsatzort. Zeitüberschreitungen sind aber nur bei fünf Prozent aller Einsatzfahrten erlaubt. Diese Quote wurde dem Bericht zufolge in keinem Landkreis erreicht. Die Zahlen für 2015 lägen noch nicht vor.
Text: dpa /fw
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