Demnach genehmigte das Gesundheitsministerium vor kurzem neuen Richtlinien, die der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer erarbeitet hat. Damit werden die Anforderungen an Ärzte, die den Hirntod feststellen dürfen, erheblich strenger. Einer der beiden Mediziner, die dafür erforderlich sind, muss künftig ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Die alte Richtlinie hatte lediglich “mehrjährige Erfahrung” in dem Bereich verlangt.
Neu ist auch, dass Krankenhäuser mit Hirntoddiagnostik stärker in die Pflicht genommen werden. Diese müssen nun “Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten”. Dabei ist es den Kliniken allerdings freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne “im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden”, heißt es in der Richtlinie.
An der Verlässlichkeit der Hirntod-Feststellung in deutschen Krankenhäusern hatte es zuletzt Kritik gegeben. Mehrere Zwischenfälle wurden bekannt, bei denen Ärzte den Hirntod von Organspendern nicht nach den vorliegenden Richtlinien festgestellt und die Körper der Betroffenen zur Organentnahme freigegeben hatten.
Text: dpa /fw