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Reformpläne für Intensivpflege nach Protesten geändert

Es geht um ein sensibles Vorhaben, das eine bessere Spezialversorgung für tausende Patientinnen und Patienten sichern soll. Doch auf einen ersten Entwurf folgt eine Welle der Empörung. Jens Spahn zieht nun Konsequenzen.

Intensivpflege auch in eigener Wohnung weiterhin möglich

Es geht um ein sensibles Vorhaben, das eine bessere Spezialversorgung für tausende Patientinnen und Patienten sichern soll. Doch auf einen ersten Entwurf folgt eine Welle der Empörung. Jens Spahn zieht nun Konsequenzen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ändert nach massiven Protesten seine Reformpläne für die Pflege schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung. "Intensivpflege-Patienten, die am sozialen Leben teilhaben, können auch künftig zu Hause betreut werden", sagte der CDU-Politiker in Berlin. Zugleich solle für sie aber eine bestmögliche Versorgung erreicht werden, was bisher häufig nicht der Fall sei. Spahn gab einen überarbeiteten Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung. Damit würden Anregungen Betroffener aufgenommen und Missverständnisse ausgeräumt, sagte er.

An den im Sommer vorgestellten ersten Plänen war Kritik unter anderem von Ärzteschaft und Patientenschutz laut geworden. Sie richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung damit zur Ausnahme werden sollte. So hatte die Bundesärztekammer kritisiert, die Pläne würden bestimmte Patientengruppen durch einen "rigiden Ausschluss einer häuslichen Versorgung" in der Möglichkeit einer selbstbestimmten und frei gewählten Lebensführung einschränken.

Vorrang der stationären Versorgung soll gestrichen werden

Der Vorrang der stationären Versorgung soll nun gestrichen werden, hieß es aus Ministeriumskreisen. Alle, die bisher Intensivpflege bekommen, sollen zudem unbefristeten Bestandsschutz bekommen - nicht nur für drei Jahre. Die besonders aufwendige und teure Intensivpflege zu Hause oder in Wohngruppen soll auch weiterhin möglich sein. Die Voraussetzungen sollen im jeweiligen Fall geprüft werden. Gelten soll dies laut neuer Gesetzesbegründung für Menschen, "die trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten". Wichtig sei das etwa für Menschen, die zur Schule gehen oder arbeiten.

Für die Qualität von Intensivpflege-Angeboten zu Hause oder in "Pflege-WGs" sollen zugleich einheitliche Vorgaben und stärkere Kontrollen kommen, wie es weiter hieß. Hintergrund dafür sind auch Fälle von Geschäftemachereien und Zweifel an der Betreuungsqualität bei der Versorgung solcher Patientinnen zu Hause.

Eigenanteile für Intensivpflege im Heim sollen von Kassen übernommen werden

Gegensteuern will Spahn auch mit finanziellen Anreizen. So sollen die Eigenanteile von bis zu 3.000 Euro im Monat, die Betroffene für die Intensivpflege im Heim bisher selbst zahlen müssen, laut Ministerium künftig von den Kassen übernommen werden. Bisher wird nur die Intensivpflege zu Hause komplett von der Kasse bezahlt. Dort fallen auch noch hohe Honorare von bis zu 23.600 Euro im Monat an.

Aus medizinischer Sicht soll zudem verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten ohne ausreichende Anstrengungen zur Entwöhnung von einer künstlichen Beatmung in eine ambulante Pflege entlassen werden. Kliniken sollen daher auch besser für eine längerfristige Entwöhnung vergütet werden. Im vergangenen Jahr gab es in der gesetzlichen Krankenversicherung 19.000 Fälle in der ambulanten und 3.400 in der stationären Intensivpflege. Die Gesamtausgaben betrugen 1,9 Milliarden Euro.

Änderungen der Pläne von Deutscher Stiftung Patientenschutz begrüßt

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Änderungen der Pläne. Es sei gut, dass der Minister Schwerstkranken weiterhin eine Pflege zu Hause ermöglichen wolle, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Für die vielen tausend Menschen wäre es entsetzlich gewesen, ihre eigenen vier Wände verlassen zu müssen." Richtig sei auch, dem Geschäftemachen in Beatmungs-WGs einen Riegel vorzuschieben. Versorgungsqualität habe dort oft hinten an gestanden.

Die Gesetzespläne sehen auch Erleichterungen bei der Rehabilitation vor, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung auswählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, sollen die Mehrkosten nur noch zur Hälfte zu übernehmen sein - und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ÄrztInnen es verordnen, soll die Kasse beim Antrag nicht mehr überprüfen, ob die Reha medizinisch erforderlich ist. Bei einer geriatrischen Rehabilitation soll zudem die Höchstdauer zur Regeldauer erklärt werden - nämlich 20 Tage bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung.