Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt am Dienstag das Verfahren gegen den 66 Jahre alten Mediziner aus Oberbayern ein.
Bei einer polizeilichen Telefonüberwachung des Betrügers waren Hinweise auf das gezinkte Gutachten entdeckt worden. Der Arzt hatte überdies 450 Euro Honorar für die Bescheinigung erhalten. Der Straftäter wurde daraufhin von einem anderen Arzt untersucht und für hafttauglich befunden. Zum Prozess gegen den Psychiater wurde er als Zeuge aus der Haft vorgeführt.
Im Verlauf der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Arzt doch mehrfach im Vorfeld Kontakt zu dem Straftäter hatte und ihm deshalb unter bestimmten Umständen auch ein Gutachten hätte ausstellen dürfen. In Anbetracht des bereits sechs Jahre zurückliegenden Tatzeitpunkts und der unklaren Beweislage wurde das Verfahren schließlich gegen Geldauflage erledigt.
Text: dpa /fw
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