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Prozess um Hüft-OP – Entscheidung verschoben

Mit einer Hüftoperation hat für einen 52-Jährigen eine lange Leidensgeschichte begonnen. Er wurde erwerbsunfähig und gehbehindert. Er macht den Hersteller der Gelenkimplantate dafür verantwortlich

Mit einer Hüftoperation hat für einen 52-Jährigen eine lange Leidensgeschichte begonnen. Er wurde erwerbsunfähig und gehbehindert. Er macht den Hersteller der Gelenkimplantate dafür verantwortlich – und will 250 000 Euro Schadensersatz.

Im Schadensersatz-Prozess um eine angeblich fehlerhafte Hüftgelenkimplantate hat das das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch noch nicht entschieden. “Wir wollen erst prüfen, ob es wirklich einen Haftungsgrund für den Prothesenhersteller gibt”, sagte Richter Michael Kücken bei der Zivilverhandlung am Landgericht.

Eine Entscheidung will der Richter am 25. März verkünden. Erst dann könne beraten werden, ob Schadensersatz und Schmerzensgeld und vor allem in welcher Höhe gezahlt werden müsste. Kläger ist der 58-jährige Klaus-Dieter Krauße, der seit 2009 nach mehreren Hüftoperationen erwerbsunfähig und gehbehindert ist. Er macht fehlerhafte Implantate eines US-amerikanischen Herstellers dafür verantwortlich.

Der ehemalige Kraftfahrer aus Zarnekow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) verlangt mindestens 250 000 Euro von der englischen Tochterfirma des Herstellers. “Deren Implantate waren schon 2008 als fehlerhaft in der Diskussion und hätten gar nicht mehr verwendet werden dürfen”, erklärte Krauße im Gericht. Der Hersteller hatte die Prothesen 2010 vorsorglich zurückgerufen, weil sie eigenen Haltbarkeitsansprüchen nicht mehr genügten. “Wir weisen aber alle Haftungsansprüche zurück, unser Produkt war nicht mangelhaft”, erklärte der Anwalt der beklagten Firma, Nikolas Gregor.

Kraußes Krankengeschichte ist lang. Seit 2008 wurde er nach eigenen Angaben schon neunmal an den Hüften operiert. “Bei meinem Mandanten habe sich alle Produktschwächen realisiert, die das künstliche Gelenk aufweist”, argumentierte seine Anwältin, Stefanie Huyer-Kischkel. Auf beiden Seiten mussten dem Mecklenburger Hüftgelenke ersetzt werden, weil sie bakteriell infiziert waren. Die Kläger meinen, die Implantate verursachten erhöhte Metallwerte im Blut, die solchen bakteriellen Befall förderten. “Das weisen wir zurück, solche Infektion ist schicksalhaft”, erklärte der Hamburger Firmenanwalt.

“Das ist der entscheidende Punkt”, sagte Richter Kücken. Die Frage sei, ob der Leidensweg auf ein fehlerhaftes Produkt oder eine  Ärzteentscheidung zurückzuführen sei oder ob niemand dafür haften müsse. Mit einem schnellen Ende rechnet keiner der Beteiligten.

Krauße gibt die Hoffnung nicht auf. Er hat die Klinik gewechselt, wird jetzt in Rostock versorgt und hat sich an eine Selbsthilfegruppe in Süddeutschland gewandt. “Ich habe vier Jahre gewartet, dass es überhaupt beginnt.”

Text und Foto: dpa /fw