Dabei soll er auch den Tod eines 29-jährigen Patienten verursacht haben. Der Berufungsprozess vor dem Landgericht Kempten wurde bereits nach der Verlesung des erstinstanzlichen Urteils bis zum 29. Januar unterbrochen. Zwei neuen Verteidigern des Angeklagten soll bis dahin Akteneinsicht ermöglicht werden.
Der Mediziner, der im Oberallgäu eine Allgemeinarztpraxis betreibt, kündigte zum Prozessauftakt an, keine Angaben zu den Vorwürfen machen zu wollen. In erster Instanz hatte er sich geäußert und auf ethische Grundsätze verwiesen. Nach dem Tod eines Patienten Anfang 2013 hatte er die Substitutionsbehandlungen eingestellt.
Das Amtsgericht Kempten hatte den 66-Jährigen im Juli 2015 der unbegründeten Verschreibung von Betäubungsmitteln in 198 Fällen und der fahrlässigen Tötung in einem Fall schuldig gesprochen und zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Bewährungsauflage von 45 000 Euro verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Text: dpa /fw
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