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Prozess gegen zwei Mediziner endet mit Freisprüchen

Zwei Patienten lassen sich am Rücken operieren und leiden danach noch mehr. Ein Gutachter findet im Prozess gegen die behandelnden Ärzte aus Hamburg drastische Worte für das Handeln der Chirurgen.

Zwei Patienten lassen sich am Rücken operieren und leiden danach noch mehr. Ein Gutachter findet im Prozess gegen die behandelnden Ärzte aus Hamburg drastische Worte für das Handeln der Chirurgen. Das Gericht kann den Medizinern aber keine Fehler nachweisen.

In einem Prozess um mögliche Kunstfehler sind am Dienstag zwei Hamburger Ärzte freigesprochen worden. Es habe nicht festgestellt werden können, ob die Behandlungsfehler die Ursache für den Tod eines Mannes und die Schmerzen einer weiteren Patientin gewesen seien, erklärte ein Gerichtssprecher.

Die beiden Kranken waren 2006 und 2007 von den Chirurgen wegen eines Rückenleidens an der Wirbelsäule operiert worden. Nach den Operationen kam es zu anhaltenden Wundheilungsstörungen. Der Mann starb wenige Monate später nach zwei Wiederholungs-Operationen. Die Frau wurde in einem Krankenhaus durch einen weiteren Eingriff gerettet. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek sprach die beiden Ärzte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung frei.

Gutachter übte scharfe Kritik

Vor dem Urteil hatte ein Gutachter das Vorgehen der Mediziner noch mit scharfen Worten kritisiert. Die anhaltenden Wundheilungsstörungen hätten durch Kernspinn- oder Computertomographien untersucht werden müssen, sagte der Neurochirurg Prof. Joachim Krauss. Besonders vor einer Wiederholungs-OP bei einer infizierten Wunde sei ein solches Verfahren Standard. “Ich halte es generell für unüblich, einfach reinzuschneiden, ohne dass man sieht, was dahinter ist”, sagte der Direktor der Klinik für Neurochirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover.

Die beiden Ärzte, zwei Brüder im Alter von 44 und 50 Jahren, operierten den älteren Patienten vor knapp zehn Jahren an der Wirbelsäule. Anschließend kam es zu Wundheilungsstörungen. Zwei weitere Operationen brachten keine Besserung. Der Patient starb nach wenigen Monaten an einer bakteriellen Wundinfektion.

Angeklagten machten keine Angaben

Auch eine zweite Patientin litt nach einer Wirbelsäulen-OP durch die Ärzte im Jahr 2007 unter Wundheilungsstörungen. Die damals 76 Jahre alte Frau ließ sich schließlich in einem anderen Krankenhaus behandeln, wo ihr der Anklage zufolge ein ausgedehnter Abszess im Rückenmark operativ entfernt wurde. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

Ob Bilder aus der Kernspinn- oder Computertomographie die Entzündungen der Operationswunden so deutlich gezeigt hätten, dass ein Arzt die richtige Behandlung eingeleitet hätte, blieb für das Gericht fraglich. Es sprach darum die Chirurgen frei.

Das Gericht stand auch unter Zeitdruck, weil die Taten schon Mitte Juni verjährt gewesen wären. Die späte Anklageerhebung erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit der schwierigen Suche nach Gutachtern und deren komplizierter Arbeit. Das Gericht brauchte dann mehr als drei Jahre, um die Anklage zuzulassen und den Prozess vorzubereiten.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Dienstag hatten die Verteidiger noch weitere Beweisanträge angekündigt und moniert, dass entscheidende Akten nicht im Prozess verlesen werden sollten. Die Richterin hatte daraufhin durchblicken lassen, dass sie angesichts der Schwierigkeiten auch mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden gewesen wäre.

Text und Foto: dpa /fw