Das Verfahren gegen zwei Frauenärztinnen aus Kassel wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist eingestellt worden. Nach einer Änderung des umstrittenen Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a sei keine Strafbarkeit mehr gegeben.
Der Prozess gegen die Medizinerinnen war im vergangenen Jahr nach einem Verhandlungstag ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Natascha Nicklaus und Nora Szász waren wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel auf Grundlage des 219a angeklagt worden. Sie hatten auf der Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen informiert, darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner hatten die Frauen daraufhin angezeigt. Doch Ende März war nach langer öffentlicher Debatte der Paragraf 219a um einen Absatz ergänzt worden. Ärzte und Kliniken können demnach öffentlich informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, ohne aber näher ins Detail zu gehen.