Auch Gesundheitsminister Gröhe ist klar, dass es bei der Umsetzung der Krankenhausstrukturreform noch Handlungsbedarf gibt. Die zuständigen Länder bewegen sich nur langsam. Die TK macht nun einen neuen Vorschlag.
Angesichts des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern hat die Techniker Krankenkasse (TK) den zuständigen Ländern einen neuen Finanzierungsvorschlag gemacht. Die kürzlich von der Gesundheitsministerkonferenz in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro von Bund und Ländern seien zu wenig, erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Der zusätzliche Bedarf belaufe sich jährlich auf mehr als zwei Milliarden Euro.
Schon ohne Universitätskliniken ging das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI vor kurzem von einem jährlichen Investitionsbedarf von 5,5 Milliarden Euro aus. Davon stellten die Länder nur etwa die Hälfte zur Verfügung, bekräftigte Baas die Kritik der Krankenkassen.
Die TK schlägt der künftigen Bundesregierung deshalb ein neues Finanzierungskonzept bei den Krankenhausinvestitionen vor, wonach die Krankenkassen einen Teil der Investitionskosten übernehmen sollten. Dafür müssten die Länder den Krankenkassen "ein Recht zur Mitgestaltung an der Krankenhausplanung einräumen", erläuterte Baas. Die Länder dürften dies dann allerdings nicht ausnutzen, um ihre Investitionen zu Lasten der Kassen weiter zurückzufahren.
Die Krankenkassen könnten auf diesem Wege mehr Einfluss auf die Krankenhausstrukturreform nehmen. Sie kritisieren seit langem teure Überkapazitäten bei den Kliniken. Auch das Krankenhausstrukturgesetz zeigt noch keine große Wirkung. Das Gesetz, das seit vergangenem Jahr in Kraft ist, zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft in Deutschland effizienter zu gestalten, ohne die Versorgung in der Fläche zu gefährden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) räumte vor kurzem ein, dass auch er bei der Umsetzung der Reform noch Handlungsbedarf sieht.
Eigentlich seien die Kassen lediglich für die Betriebskosten wie etwa Gehälter der Mitarbeiter, Strom und Verbrauchsmaterialien zuständig, die bei der Krankenhausbehandlung anfallen, erläuterte der TK-Chef. Krankenhausinvestitionen für neue Gebäude oder medizinisch-technische Großgeräte wie Computertomographen müssten laut Krankenhausgesetz die Länder finanzieren.
Wenn Investitionsgelder der Länder nicht kommen, bleibt vielen Krankenhäusern keine andere Wahl, als dringend notwendige Investitionen mit Betriebsmitteln querzusubventionieren. "Wenn ab 2020 die Schuldenbremse für die Bundesländer voll gilt, wird es noch schwerer, das Geld für Klinikinvestitionen aufzubringen", warnte Baas.