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Plagiat entdeckt – Zahnärzte müssen Doktortitel zurückgeben

26 Seiten lang und 11 Seiten davon von anderen abgeschrieben: Zwei Zahnärzte müssen ihre Doktortitel abgeben, weil ihre Dissertationen wissenschaftlich fragwürdig sind. Ihre Klagen wegen Formfehler

26 Seiten lang und 11 Seiten davon von anderen abgeschrieben: Zwei Zahnärzte müssen ihre Doktortitel abgeben, weil ihre Dissertationen wissenschaftlich fragwürdig sind. Ihre Klagen wegen Formfehlern bei der Aberkennung schmetterte ein Gericht ab.

Zwei Zahnärzte, die mit fragwürdigen Promotionsarbeiten vor etwa 15 Jahren ihre Doktortitel von der Universität Würzburg erhalten haben, müssen diese wieder abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg am Mittwoch entschieden.

Die beiden Akademiker hatten gegen die Uni geklagt, nachdem sie ihnen die Titel wegen der Täuschungen im Dissertationsverfahren nachträglich aberkannt hatte. Die Aberkennung sei wegen verschiedener Formfehler nicht rechtens, lautete deren Begründung.

Das sah der Vorsitzende Richter, Rudolf Emmert, nicht so. Der Entzug des Titels sei auch mehr als zehn Jahre nach der Vergabe nicht verjährt, zudem sei keine falsche Promotionsordnung angewendet worden. Auch andere von der Verteidigung vorgebrachten Verfahrensfehler bei der Aberkennung konnte die Kammer nicht nachvollziehen.

Dass die Doktorarbeiten inhaltlich nicht den wissenschaftlichen Standards entsprachen, stand für den Richter außer Frage. “Wenn ich Texte aus anderen Arbeiten übernehme und keine Gänsefüßchen nutze, dann fälsche ich. Und dass diese Arbeiten Plagiate sind, kann man nicht ernsthaft bestreiten”, sagte Emmert weiter. Ein versehentliches Vergessen der Anführungsstriche halte er für ausgeschlossen.

Die Mediziner promovierten 1999 und 2001 am Medizinischen Institut der Uni. Ihre Arbeiten waren jedoch nur 26 beziehungsweise 40 Seiten lang und über mehrere Seiten von anderen abgeschrieben. Nach einem anonymen Tipp hatte die Uni einen externen Prüfer beauftragt und mehrere Doktorarbeiten des Instituts erneut prüfen lassen. Dieser stellte fest, dass die Arbeiten nicht die Mindeststandards erfüllten.

Der Anwalt der beiden Zahnärzte hat bereits angekündigt, dass er gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Text: dpa /fw