Die Pharmaindustrie hat im Jahr 2015 insgesamt circa 5,8 Millionen Euro an verschiedene Patientenorganisationen gezahlt, was in etwa zehn Prozent der jährlichen Zuwendungen der gesetzlichen Krankenkassen an die Organisationen entspreche. Den Betrag teilte der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) mit. Der FSA ist ein Zusammenschluss von 58 Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, der seit 2009 jährlich sämtliche Zuwendungen an Patientenorganisationen in einer Transparenzliste veröffentlicht.
“Nachhaltige Transparenz hat für den FSA oberste Priorität. Die Arbeit des FSA zielt darauf, unbegründeten Vorwürfen und falscher Pauschalkritik durch die Vorlage von detaillierten Sachinformationen nachhaltig den Boden zu entziehen. Mit dieser Datenbank gehen wir in diesem Jahr erstmalig einen Schritt weiter und erleichtern den Zugang und damit die Interpretation der Daten – zum Wohle des Patienten”, erklärt Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA.
Die Mitglieder des FSA haben bereits 2008 im FSA-Kodex für Patientenorganisationen verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit mit diesen Gruppen beschlossen. Basierend auf diesem Kodex informieren die FSA-Mitglieder seit 2009 die Öffentlichkeit jährlich über alle Zuwendungen an Selbsthilfeorganisationen in Form und Höhe. In diesem Jahr veröffentlicht der Verein erstmalig zusätzlich eine Datenbank, die die Daten interpretierbar und vergleichbar mache: Es werden nicht nur Unternehmen, Patientenorganisation, Datum, Betrag und Zweck tabellarisch abgebildet, sondern auch das bedarfsgerechte Filtern nach den einzelnen Unternehmen und Patientenorganisationen möglich gemacht – unter Angabe der jeweiligen Gesamtsumme. Die Unternehmen erhoffen sich durch die Kooperationen und die Unterstützung der Organisationen Einblicke in Krankheitsbilder und Praxiserfahrungen bei der Anwendung von Arzneimitteln zu erhalten, während die Patientenorganisationen mit den Zuwendungen zum Beispiel Veranstaltungen organisieren können.
Dem FSA-Transparenzkodex zufolge wollen die Unternehmen noch in der ersten Jahreshälfte 2016 analog zum Kodex Patientenorganisationen alle Zuwendungen an Ärzte sowie weitere Angehörige der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen veröffentlichen. Das derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Antikorruptionsgesetz soll künftig Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen.
Text: FSA/vt
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