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Pflege-Volksbegehren wird von Verfassungsgerichtshof geprüft

In mündlicher Verhandlung befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Zulassung des Pflege-Volksbegehrens.

Urteil soll am 16. Juli 2019 verkündet werden

In mündlicher Verhandlung befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Zulassung des Pflege-Volksbegehrens.

Die Initiatoren des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" hatten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Das bayerische Innenministerium hatte das gewünschte Volksbegehren jedoch für rechtlich unzulässig erklärt und den Fall dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München zur Prüfung vorgelegt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Patientenversorgung verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Das Innenministerium argumentiert, Teile der Forderungen seien bereits durch Bundesrecht abschließend geregelt, in Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Mindestens 70.000 fehlende Pflegekräfte in Deutschland

In mündlicher Verhandlung trugen beide Seiten vor dem Verfassungsgerichtshof in München noch einmal die Kernpunkte ihrer Argumentation vor. Die Initiatoren des Volksbegehrens wiesen darauf hin, dass die Pflegesituation an Deutschlands Kliniken seit Jahren schwierig, manchmal sogar katastrophal sei. Bundesweit fehlten mindestens 70.000 Pflegekräfte, allein in Bayern rund 12.000. Zentraler Gedanke des Volksbegehrens sei es, die Patientensicherheit in den Kliniken zu gewährleisten. Die vom Bund festgelegten Untergrenzen beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen.

Die Vertreter des Innenministeriums machten deutlich, dass sie das Ziel einer guten Versorgung durchaus für ehrenhaft hielten - aber das Ministerium und die Richter hätten ausschließlich über die rechtliche Frage zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren gegeben seien. Dies sei nicht der Fall. Denn Bayern habe keinen Spielraum, eigene Personalbemessungsgrundlagen zu beschließen, weil der Bund dies bereits abschließend geregelt habe. Genau aus diesem Grund habe das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres ein ähnliches Volksbegehren gestoppt. Nun wird mit Spannung das letzte Wort der neun bayerischen Verfassungsrichter erwartet.