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Patientenschützer fordern Nachbesserung von Gröhe-Entwurf

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gegen den Abrechnungsbetrug in der Pflege gefordert.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gegen den Abrechnungsbetrug in der Pflege gefordert. “Den Prüfern fehlen für das Aufspüren der Kriminellen noch wichtige Instrumente”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.

Pflegeleistungen dürften künftig nur noch elektronisch abgerechnet werden. “Ebenso muss es für jeden Versicherten eine einheitliche lebenslange Patientennummer geben”, sagte Brysch. Um Täter zum Auspacken zu bewegen, “benötigen wir eine Straffreiheit bei Selbstanzeige. Das hat sich im Steuerrecht bewährt.”

Der Entwurf für ein drittes Pflegestärkungsgesetz wurde um Passagen gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege ergänzt und soll am kommenden Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden. Gröhe reagiert mit den schärferen Kontrollen auf massive Betrügereien vor allem russischstämmiger Pflegedienstbetreiber.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird künftig auch für Abrechnungsprüfungen bei häuslicher Krankenpflege zuständig. Bisher konnten die Kontrolleure nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei ausschließlich häuslicher Krankenpflege. Bereits heute dürfen die rund 12 000 Dienste der ambulanten Altenpflege im Verdachtsfall unangemeldet kontrolliert werden.

Brysch forderte Gröhe auf, auch die Länder bei der am Mittwoch beginnenden Gesundheitsministerkonferenz zu ermahnen, konsequent gegen Pflegebetrug vorzugehen. “Wir brauchen einheitliche Regelungen bei Pflege-WGs. Da ist eine Grauzone entstanden, die nicht akzeptiert werden kann. Auch müssen jetzt spezialisierte Ermittlungsteams der Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften kommen.”