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Patientenschützer fordern neue Regeln für Selbstzahler-Leistungen

Patientenschützer fordern strengere gesetzliche Vorgaben für ärztliche Leistungen, die in Praxen selbst zu bezahlen sind. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für solche individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) gelten, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.

Vierzehntägige Bedenkzeit bei individuellen Gesundheitsleistungen gefordert

Patientenschützer fordern strengere gesetzliche Vorgaben für ärztliche Leistungen, die in Praxen selbst zu bezahlen sind. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für solche individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) gelten, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.

Patienten solle zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit eingeräumt werde. Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD) sei gefordert, dies zum Schutz von Patienten gesetzlich zu regeln.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen will am Donnerstag eine Bewertung von Schaden und Nutzen der meistverkauften Igel-Leistungen vorstellen. Dazu gehören Früherkennungen, die nicht von der Kasse bezahlt werden. Brysch kritisierte, oft gehe es ums Geldverdienen, wobei "Überrumpeln und Ängsteschüren" zur Verkaufstaktik gehörten. "Gerade die Gutgläubigkeit älterer Patienten wird hier häufig ausgenutzt. Damit muss Schluss sein."

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