Offizielle Info-Liste zu Praxen mit Abtreibung in der Kritik Logo of esanum https://www.esanum.de

Offizielle Info-Liste zu Praxen mit Abtreibung in der Kritik

An einer neuen offiziellen Liste mit ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen, wird kurz nach dem Start Kritik laut. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen seien gerade einmal drei Praxen gelistet, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws.

"Ungewollt schwangeren Frauen in Not hilft das nicht."

An einer neuen offiziellen Liste mit ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen, wird kurz nach dem Start Kritik laut. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen seien gerade einmal drei Praxen gelistet, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. "Ungewollt schwangeren Frauen in Not hilft das nicht." Ob Ärztinnen und Ärzte sich auf eine bundesweite Liste setzen lassen wollten, sei ebenfalls fraglich.

Die Bundesärztekammer hatte eine Liste online gestellt, die Teil der umstrittenen Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist. Die Übersicht umfasst vorerst 87 Einträge von Arztpraxen und anderen Einrichtungen. Darunter sind 56 in Berlin, 26 in Hamburg und neben drei Praxen in Nordrhein-Westfalen zwei in Hessen.

Liste aufgrund von freiwilligen Angaben "möglicherweise nicht vollständig"

Der Bundestag hatte im Februar einen Kompromiss der großen Koalition zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. ÄrztInnen dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen - weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt. Eingeführt wurde mit der Reform auch, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit ÄrztInnen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führt, die Abtreibungen vornehmen - sie soll monatlich aktualisiert werden.

Die aktuell vorhandenen Einträge beruhten hauptsächlich auf bereits existierenden Listen für Hamburg und Berlin, erläuterte die Kammer. Mit dem Start der Online-Plattform könnten nun ÄrztInnen aus ganz Deutschland einen Eintrag beantragen. Da dies freiwillig ist, sei die Liste "möglicherweise nicht vollständig", erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die die Übersicht ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht.