Die zahnärztliche Patientenberatung hat im vergangenen Jahr knapp 2000 Eingaben und Beschwerden von Patienten nachgehen müssen. Von diesen stellte sich bei 30 Prozent heraus, dass der Einwand zutreffend gewesen sei. Dies geht aus einem neuen Bericht der Beratung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Bei jährlich mehr als 90 Millionen Zahnarztbehandlungen sei diese Zahl überschaubar, hieß es bei Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Gut jede zweite Beschwerde (55 Prozent) drehte sich demnach um den Thermenkomplex (Kosten-)Vereinbarungen und Rechnungslegung - etwa mangelnde Aufklärung über die Behandlungskosten oder Honorarvereinbarungen sowie richtige Kostenplanung oder Rechnungen. Bei 22 Prozent der Beschwerden vermuteten Patienten Unregelmäßigkeiten im Zuge ihrer Behandlungen.
KZBV und BZÄK hatten die zahnärztliche Patientenberatung erst 2016 initiiert. Entsprechend waren noch nicht alle Beratungsstellen einsatzbereit. Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24.000 Beratungen durchgeführt worden. Die häufigsten Beratungen betrafen wiederum Kosten- und Rechtsthemen (56,1 Prozent), vor allem die Prüfung von Heil- und Kostenplänen, den Eigenanteil oder Mehrkosten.