Ein Neurochirurg soll in Rostock eine 54 Jahre alte Frau aus reiner Gewinnsucht zu einer überflüssigen Operation überredet haben. Der Eingriff ging dann auch noch schief. Nun steht der Mediziner wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.
Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Neurochirurg von Donnerstag an vor dem Landgericht in Rostock verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54 Jahre alten Arzt vor, eine Patientin vor acht Jahren überflüssigerweise und fehlerhaft an der Halswirbelsäule operiert zu haben. Für den Eingriff habe es keinen medizinischen Grund gegeben, hieß es.
Der Fall: Nach einem Auffahrunfall im Jahr 2003 litt die Patientin an ständigen Schmerzen im Nacken. Der Neurochirurg fertigte Röntgenbilder an und untersuchte ihr Hirnwasser. Obwohl beides keinen Hinweis dafür lieferte, dass die Halswirbel beschädigt waren, riet er der Frau zu einer Operation, um zwei Halswirbel zu versteifen, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Patientin willigte ein, litt nach der Operation aber unter erheblichen Schmerzen, konnte nicht stehen oder sitzen und den Mund kaum noch öffnen. Zwei weitere Operationen verbesserten ihren Zustand nur teilweise.
Die Staatsanwaltschaft vermutet hinter Diagnose und Eingriff allein finanzielle Interessen des Arztes, der wegen Abrechnungsbetrugs und Urkundenfälschung bereits zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden war. Mit der Halswirbel-Patientin einigte er sich zivilrechtlich bereits auf ein Schmerzensgeld von 125.000 Euro. Dennoch muss er sich auch nun strafrechtlich verantworten.