Auch ohne schriftliche Vollmacht sollen Eheleute nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart am Freitag mit.
Die Regelung solle genau das umsetzen, was die Mehrheit der Bevölkerung ohnehin denke: dass Ehepartner in medizinischen Fragen entscheiden dürften, betonte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Ohne Vorsorgevollmacht sei das bisher aber nicht möglich.
Die Regelung solle für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gelten, wenn diese nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt haben, sagte der Justizminister. Es gehe auch nicht um eine umfassende Vollmacht. Für Vermögensfragen zum Beispiel gelte sie nicht, betonte Stickelberger.
Die Justizminister sollen bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen (Brandenburg) über die Initiative beraten, über die am Freitag die Stuttgarter Nachrichten berichtet hatten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete den Plan als “verfassungsrechtlich hoch bedenklich”.
Stiftungsvorstand Eugen Brysch betonte, es dürfe bei medizinischen Fragen keine automatischen Vollmachten geben. “Von wem sich jemand vertreten lässt, ist eine höchst persönliche Entscheidung. Schließlich wird auch über Maßnahmen entschieden, die zum Tode führen können, obwohl der Patient nicht im Sterben liegt.”
Text: dpa /fw
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