Mit einem Gesetz, dessen Entwurf den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt, will der Minister der Ärzteorganisation strenge Vorschriften machen.
Demnach soll die KBV jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen erstellen. Sie bekommt detaillierte Vorgaben dafür, wie sie ihr Geld verwenden darf. Mindestens alle fünf Jahre müssen externe Prüfer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung kontrollieren. Entscheidungen der KBV kann das Gesundheitsministerium dem Entwurf zufolge nachträglich korrigieren.
Minister Gröhe sagte den Funke-Zeitungen (Freitag), mit dem Gesetz werde die Selbstverwaltung “vor Selbstblockaden geschützt”. Es gebe künftig “schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.”