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Neuer Prozess wegen Änderung bei Paragraf 219a

Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, kommt erneut vor Gericht. Ihre Verurteilung wurde aufgehoben.

Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben

Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, kommt erneut vor Gericht. Ihre Verurteilung wurde aufgehoben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht mit. Das Landgericht Gießen müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen.

Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße. Der Fall hatte in Deutschland eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen.

Neue Rechtslage könnte zu günstigerer Bewertung für Hänel führen

Hänels Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Ihr Anwalt hatte damals in seinem Plädoyer den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze.

Schließlich wurde Ende März dieses Jahres der umstrittene Paragraf um einen Absatz ergänzt, der Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll, unter welchen Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wies darauf hin, dass die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für die Angeklagte führen könne.