Was ist in der Krebsbehandlung eine echte Innovation? Sind ein paar Monate Lebensverlängerung schon ein relevanter Zusatznutzen, der entsprechend teuer bezahlt werden muss? Oder genügt für eine hohe Nutzenbewertung auch eine dauerhafte Symptomverbesserung? Wie sieht es in der gewonnenen Zeit mit der Lebensqualität des Patienten aus? Genügt die Studienlage überhaupt, um diese Probleme sicher zu bewerten? Diese und andere Fragen stellen sich dem Gemeinsamen Bundeausschuss bei jeder einzelnen neu zugelassenen Substanz.