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Modernisierung des Abstammungsrechts gefordert

"Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat." Der simple Satz regelt die Mutterschaftsfrage. Aber manche Familiensituation lässt sich nicht so einfach regeln. Über eine Reform diskutieren die Justizminister in Eisenach.

Das Abstammungsrecht hinkt der Realität hinterher

"Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat." Der simple Satz regelt die Mutterschaftsfrage. Aber manche Familiensituation lässt sich nicht so einfach regeln. Über eine Reform diskutieren die Justizminister in Eisenach.

Wer Mutter oder Vater eines Kindes ist, regelt in Deutschland das Gesetz. Dieses müsse allerdings dringend modernisiert werden, sagte Thüringens Justizminister Dieter Lauinger vor der am Mittwoch in Eisenach beginnenden Konferenz der Justizminister der Länder.

Künftig soll das Gesetz "die Realität von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften berücksichtigen". Thüringen wolle auf der Konferenz gemeinsam mit Berlin und Hamburg entsprechende Vorschläge machen.

Großbaustelle Abtreibungsrecht

In der aktuellen Rechtslage sei es etwa so, dass der Ehemann auch dann rechtlich als Vater eines Kindes gilt, wenn die Ehefrau sich längst von dem Mann getrennt hat und das Kind biologisch einen anderen Mann als Vater hat, wie Lauinger erklärte. Zwar könnte der neue Mann die Vaterschaft anerkennen lassen. "Aber das ist ein umfangreicher behördliche Akt."

"Das Abstammungsrecht ist eine Großbaustelle mit vielen Folgeproblemen", sagte auch der Vorsitzende des Familienrechtsausschusses im Deutschen Anwaltsverein, Wolfgang Schwackenberg. So seien etwa auch Situationen bei Leihmutterschaften und Eizellenspenden nur unzureichend geregelt. "Ein Paar mit Kinderwunsch wird alles, was möglich ist und es sich leisten kann, unternehmen, um ein Kind zu bekommen - darauf muss man rechtlich vorbereitet sein."

Auch LSVD fordert Änderungen

Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sieht Nachbesserungsbedarf. Die Organisation fordert etwa, dass Frauen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab der Geburt des gemeinsamen Kindes automatisch rechtlich die Eltern sind.

Bisher gelte das nur für die Frau, die das Kind auf die Welt bringt. Ihre Partnerin müsse das Kind adoptieren. "Und das ist ein langwieriges Verfahren, das bis zu einem Jahr dauern kann", sagte LSVD-Sprecher Markus Ulrich. "Dabei machen Frauenpaare mit Kinder den größten Teil unter den Regenbogenfamilien aus."
Aus Sicht des LSVD könnten auch viele Rechtsprobleme, die durch Scheidungen und neue Partnerschaften entstehen, gelöst werden, wenn in Deutschland mehr als nur zwei Menschen gleichzeitig rechtlich als Eltern anerkannt sein können.

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