So solle sichergestellt werden, dass bei Flüchtlingen mit positiven Untersuchungsbefunden die Daten gesetzesgemäß weitergegeben werden, teilte ein Sprecher am Dienstag in München mit. Das Ministerium frage alle Gesundheitsämter im Freistaat ab. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Mitte nächster Woche vorliegen.
Der Flüchtling war am 9. Februar im Klinikum Ingolstadt gestorben. Trotz der hochansteckenden Virusinfektion hatte er zuvor in einer Gemeinschaftsunterkunft in Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) gelebt. Das Gesundheitsamt des Kreises habe niemanden über das Ansteckungsrisiko informiert, hatte der Bayerische Rundfunk berichtet. Das Ministerium hat der Regierung von Oberbayern dazu einen Fragenkatalog geschickt. Die Antworten lägen seit Dienstag vor, teilte der Sprecher weiter mit. Der Fall werde noch geprüft.
Nach dem Asylgesetz werden Asylbewerber auf übertragbare Krankheiten untersucht. Dazu zählt in Bayern auch Hepatitis B – den Angaben nach anders als in den meisten Bundesländern. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit soll die Ergebnisse sofort dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Dieses soll – wenn erforderlich – seuchenrechtliche Ermittlungen und Schutzmaßnahmen veranlassen.
Text: dpa /ks
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