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Mehrjährige Haftstrafe für Arzt wegen Handel mit Betäubungsmitteln

Ein Arzt handelt mit Betäubungsmitteln und rechnet nicht vorgenommene Leistungen ab. Wegen einer Vielzahl solcher Fälle ist der Mediziner nun verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg zeigte sich von einer Sache beeindruckt.

Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten

Ein Arzt handelt mit Betäubungsmitteln und rechnet nicht vorgenommene Leistungen ab. Wegen einer Vielzahl solcher Fälle ist der Mediziner nun verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg zeigte sich von einer Sache beeindruckt.

Er hat mit Methadon und anderen Betäubungsmitteln gehandelt und Behandlungen abgerechnet, die zum Teil gar nicht vorgenommen worden sind: Dafür muss ein Arzt aus Husum nun ins Gefängnis. Das Landgericht Flensburg verurteilte den Mediziner am 04.06. unter anderem wegen des jahrelangen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Abrechnungsbetrug vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Zehn Monate der Strafe gelten dem Urteil zufolge wegen einer Verfahrensverzögerung von mehr als vier Jahren bereits als verbüßt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner zwischen 2007 und 2011 unter anderem in 743 Fällen die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel an Patient:innen verkauft hat. Zudem hat er Betäubungsmittel in 192 Fällen verschrieben, ohne dass eine medizinische Indikation dafür vorgelegen hat. Darüber hinaus hat er in 16 Fällen Behandlungen abgerechnet, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Dadurch soll der Kassenärztlichen Vereinigung ein Schaden von etwa 740.000 Euro entstanden sein. Dies wertete das Gericht als gewerbsmäßigen Betrug. Wegen des Ausstellen von Luftrezepten in 59 Fällen wurde der Arzt wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt.

Der Arzt hatte erst kürzlich nach einem knappen Jahr Verfahrensdauer ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten für diesen Fall auf einen Strafrahmen von vier Jahren und zehn Monaten bis zu fünf Jahren und zehn Monaten verständigt. Staatsanwalt und Verteidiger hatten ebenfalls auf eine Strafe von vier Jahren und zehn Monaten plädiert.

Geständnis positiv auf Strafzumessung ausgewirkt

Die Vorsitzende Richterin betonte, das Geständnis habe die Kammer durch seine Klarheit und Offenheit beeindruckt. Es habe sehr geholfen, sich ein Bild von dem Angeklagten zu machen und davon, wie es zu den Straftaten gekommen sei. Er habe nichts relativiert, nichts beschönigt und sich ausführlich und offen allen Fragen des Gerichts gestellt. "Das haben wir Ihnen hoch angerechnet."

So hat sich den Angaben zufolge das Geständnis auch positiv auf die Strafzumessung ausgewirkt. Die erheblichen persönlichen Konsequenzen - beruflicher wie privater Natur - seien ebenso berücksichtigt worden wie der lange zurückliegende Tatzeitpunkt. Zudem seien dem Angeklagten die Taten durch fehlende Kontrollen wirklich leicht gemacht worden, betonte die Vorsitzende Richterin.

Taten über langen Zeitraum verübt worden

Auf der anderen Seite hingegen fiele die kriminelle Intensität ins Gewicht. "Diese Vielzahl der Fälle hat schon eine Wucht." Zudem seien die Taten über einen langen Zeitraum verübt worden. "Das wirkt einfach schwer." Es bleibe erhebliches strafbares Unrecht. "Das kann man nicht wegdiskutieren."

2016 ist ein erster Prozess gegen den Mediziner und einen zunächst mitangeklagten Apotheker am Landgericht Flensburg geplatzt. Das Verfahren gegen den Apotheker, der seine Geschäftsräume im selben Haus wie der Arzt hatte, ist im März eingestellt worden. Zuvor hatte es eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, dem Apotheker und dessen Verteidigern gegeben. Bedingung war, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht auch an, vom Apotheker gut 40.000 Euro als Wertersatz einzuziehen.