Die Frist, die um Mitternacht enden sollte, wurde bis Ende April verlängert. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Karlsruhe. Darum gebeten hatte der Rechtsausschuss des Parlaments. Dieser hatte den Bundestag Mitte Februar beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Vorgesehen ist außerdem, den Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg als Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Der Bundestag bezieht zu Verfassungsklagen eigentlich nicht Stellung. Hier soll es eine Ausnahme geben, weil die Sterbehilfe-Regelung nicht von der Bundesregierung initiiert worden war, sondern aus einer Abstimmung ohne Fraktionszwang über verschiedene Gruppenanträge hervorging.
Die Verfassungsrichter streben noch in diesem Jahr eine Entscheidung an. Wie man hört, ist es sehr wahrscheinlich, dass dafür eine mündliche Verhandlung angesetzt wird. Gegen das im Dezember 2015 in Kraft getretene Verbot sind inzwischen 13 Verfassungsbeschwerden anhängig. Der neue Paragraf 217 im Strafgesetzbuch verbietet Sterbehilfe als Dienstleistung. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertet die Neuregelung in ihrer Stellungnahme als verfassungsgemäß. Verboten würden weder professionelle Palliativmedizin noch Hospizarbeit, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. Er gehe aber davon aus, dass sich die Zahl der Suizide durch organisierte Sterbehilfe-Angebote verdoppeln würde.