Damit soll der Mann gezwungen werden, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen zu abzugeben oder 100 000 Euro zu hinterlegen. Diese Summe hatte der Biologe aus Langenargen (Bodenseekreis) im Jahr 2011 demjenigen versprochen, der Existenz und Größe von Masernviren mit Hilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen könne. Ein Mediziner aus dem Saarland führte den Nachweis und forderte das Geld ein – allerdings vergeblich.
Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Impfgegner im März zur Zahlung der 100 000 Euro an den Arzt. Der Biologe legte Berufung ein. Der Haftbefehl zur Erzwingung sei bereits am 21. September ausgestellt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Montag. Mehrere Medien berichteten über den Fall.
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