Masern sind global ein wichtiges pädiatrisches Thema. Vor allem in Ländern mit einem niedrigen Lebensstandard, einer ökonomischen Ungleichheit, sowie Vitamin-D- und Lichtmangel ist die Maserninfektion gefürchtet. Auf dem Kongress "Impfen – Selbstbestimmung oder Bürgerpflicht?" diskutieren Befürworter und Gegner.
Die Masernimpfung hat die Epidemiologie sichtlich verändert. Seit 1970 soll die Komplikationsrate aufgrund dieser epidemiologischen Verschiebung gestiegen sein. In diesem Jahr lag die Mortalitätsrate nach Maserinfektion bei 1/1.000. Vor allem Säuglinge laufen Gefahr, nach Maserninfektion an einer schweren subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) zu versterben. Im Jahr 2017 sind vermutlich mindestens 3 Patienten der SSPE erlegen. Im Durschnitt sterben 5 Personen pro Jahr in Deutschland an einer Maserninfektion. Für Georg Soldner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Lehrbuchautor und Leiter der Akademie Anthroposophischen Medizin der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD), ist dies nicht Grund genug, um das Grundgesetz zu ändern und eine Impfpflicht einzuführen. In der Schlussveranstaltung des Kongresses "Impfen – Selbstbestimmung oder Bürgerpflicht?" wurde angeregt diskutiert, doch versucht, sich anzunähern.
Die immer weiter zunehmende Globalisierung und Reisefreudigkeit junger Menschen birgt Gefahren: Reist ein junger, nicht geimpfter Erwachsener mit einer Hilfsorganisation in Entwicklungsländer, so kann er dort an Masern erkranken und zu einem Überträger werden. Dies stellt nicht nur für ihn selbst, sondern vor allen Dingen für seine Umgebung ein Problem dar. Besonders in den ärmeren Ländern verläuft die Maserninfektion fulminanter als in den Industrienationen.
In einer Welt der globalen Vernetzung kann auch ein Besuch eines Säuglings bei der im Ausland in einer dörflichen Region lebenden Großmutter zu einem gesundheitlichen Problem werden. In einer Großfamilie mit mehreren Maserkranken ist aufgrund der dichten räumlichen "Pferchung" dementsprechend auch die Infektionsdosis um einiges höher. Dies kann in einer dreifachen Letalitätssteigerung resultieren.
Das hoch kontagiöse humanpathogene Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion über die Epithelzellen des Atemtrakts und über die Konjunktiven der Augen aufgenommen. Der Kontagionsindex von Masern liegt bei fast 100%. Das bedeutet, dass fast jeder Kontakt einer ungeimpften Person mit dem Masernvirus zum Ausbruch der Krankheit führt.
Die Maserninfektion verläuft biphasisch. Nach einer kurzen Expositionsphase kommt es zur Virusvermehrung in den Lymphknoten mit anschließender kurzzeitiger Virämie. Nach rund 7 Tagen tritt erneut eine Virämie auf. Diese wird von den typischen Hauteffloreszenzen, einer Rhinorrhoe und einer Bronchitis begleitet. Eine durch das Virus hervorgerufene Immunschwäche kommt erschwerend hinzu. Vor allem in Entwicklungsländer sind diese sechs Wochen, in denen es zu Sekundärinfektionen kommen kann, lebensgefährlich.
Ungeimpfte Jugendliche und junge Erwachsene gehören neben Säuglingen ebenfalls zur Hochrisikogruppe. In diesem Alter häufen sich masernbedingte Komplikationen, sowie Pflegebedürftigkeit. Jugendliche ohne Masern-Mumps-Röteln-Immunisierung haben noch ein weiteres Problem. Die Rötelninfektion und die Rötelnimpfung kann bei einem späten Impftermin (nach dem 16. Lebensjahr) mit einer rheumatischen Erkrankung einhergehen. Hier empfiehlt sich eine rechtzeitige Masern-Mumps-Röteln-Immunisierung im Kleinkindesalter.
Die Komplikationsrate nach Maserninfektion ist abhängig von der Erfahrung der Familienangehörigen und des medizinischen Personals. Dies zeigt auch das Beispiel Coburg. Die Stadt glänzte 2001 mit sehr niedrigen Komplikationsraten. Die beste Waffe gegen das Masernvirus bei ungeimpften Patienten ist das Fieber. Die beste Prävention vor lebensgefährlichen Infektionen und deren Residualschäden ist und bleibt die rechtzeitige Impfung.
In der Diskussionsrunde zielten weder Befürworter noch Gegner auf eine Entweder-oder-Entscheidung, sondern eher auf eine Brückenbauen über Indifferenzen im Sinne der gemeinsamen Selbstbestimmung und Pflicht gegenüber der Gesellschaft. Diese jedoch gesetzlich festzuhalten, standen die meisten Anwesenden kritisch gegenüber.
Quelle:
Kongress: Impfen: Selbstbestimmung oder Bürgerpflicht?, Referent: Dr. Georg Soldner, Ort: Hotel Aquino Berlin, 24. Februar 2018.