Personalmangel, Leistungsverdichtung und Mehrarbeit – die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern müssen häufig unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihre Patienten versorgen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte steigt und nähert sich der 60 Stunden-Marke. Überstunden sind an der Tagesordnung, um die unbesetzten Stellen im ärztlichen Dienst zu kompensieren. “Die kommunalen Krankenhäuser müssen sich ihrer Verantwortung für eine qualifizierte ärztliche Versorgung stellen. Die angestellten Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern wollen – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und erwarten eine ihrer Leistung und ihrem Einsatz entsprechende Bezahlung der Arbeit”, bekräftigte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. In der diesjährigen Tarifrunde mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordert der Marburger Bund daher eine lineare Erhöhung der Ärztegehälter um 5,9 Prozent.
In den zurückliegenden Jahren ist es dem Marburger Bund gelungen, neben moderaten Gehaltserhöhungen auch wichtige Verbesserungen bei den Beschäftigungsbedingungen zu erreichen. “In dieser Tarifrunde geht es vor allem darum, den Anschluss an weite Bereiche des wirtschaftlichen Lebens nicht zu verlieren”, sagte Henke. Die aktuell gültige Entgelttabelle wurde im Tarifabschluss vom 5. Februar 2015 vereinbart. Der Abschluss sah auch vor, dass andere tarifvertragliche Bestandteile, insbesondere Regelungen zum Bereitschaftsdienst, frühestens ab 2018 wieder Gegenstand von Tarifverhandlungen sein können.
Die lineare Steigerung der Tabellenwerte wird allerdings auch bei den Zuschlägen für Sonderformen der Arbeit, insbesondere bei der Höhe der Bereitschaftsdienstentgelte, automatisch Verbesserungen mit sich bringen. Gemäß einer Regelung im Tarifvertrag erhöhen sich diese Zuschläge ebenfalls um die vereinbarte prozentuale Steigerung der Gehälter.
Die Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der VKA beginnen am 22. September 2016 in Düsseldorf. Der Ärztetarifvertrag gilt bundesweit – mit Ausnahme von Berlin und Hamburg – für angestellte Ärztinnen und Ärzte in rund 550 kommunalen Kliniken. Die kommunalen Krankenhäuser sind damit der größte Tarifbereich, in dem angestellte Krankenhausärztinnen und –ärzte tätig sind. Daher geht von diesen Tarifverhandlungen häufig auch eine gewisse Signalwirkung auf andere Tarifbereiche der angestellten Ärztinnen und Ärzte aus.