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Ländersache: Aus- und Weiterbildung für Rettungsdienste

Rettungsdienste unterstehen den Gesetzen der Bundesländer. Und die verfolgen im Umgang mit Terror- und Amoklagen eigene Ideen. Manche halten Anpassungen für unnötig, andere entwickeln neue Konzepte.

Neue Konzepte für neue Einsatzlagen

Rettungsdienste unterstehen den Gesetzen der Bundesländer. Und die verfolgen im Umgang mit Terror- und Amoklagen eigene Ideen. Manche halten Anpassungen für unnötig, andere entwickeln neue Konzepte.

Bereits infolge der Terrorangriffe von Paris im November 2015 wurden bestehende Konzepte für Polizei und Rettungskräfte für solche Lagen überdacht. In Bayern erarbeitete das Innenministerium mit Rettungskräften und Polizei ein Papier namens Rebel mit Handlungsempfehlungen, die Rettungskräfte in besonderen Einsatzlagen befolgen sollten. Das Land ist damit ein Vorreiter in Deutschland. Es gehe um Selbstschutz, Einsatztaktik und den Umgang mit neuen Medikamenten und Hilfsmaterialien für Verletzungsmuster nach Terroranschlägen, etwa Schusswunden, erklärte das Ministerium.

Rebel regelt die Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten bei solchen Lagen vor Ort. Jetzt gehe es um die praktische Umsetzung, sagt der Präsident des Medizinischen Katastrophen-Hilfswerks, Robert Schmitt. Das gehe nicht nur mit einer Powerpoint-Präsentation. "Das muss man üben."

Doch auch andere Länder sind aktiv. Hessen z. B. setzt im ersten Halbjahr ein eigenes Konzept um – bei dem es laut Innenministerium nur um Taktiken geht, nicht um besondere Verletzungsmuster und deren Behandlung.

Andere Länder, etwa Sachsen, sehen keinen Anlass für neue Konzepte. Die Rettungskräfte seien für Einsätze bei "Großschadensereignissen" gut vorbereitet, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit. Sachsen sei eines der Länder, in denen Gespräche über Konzeptanpassungen noch nicht in Fahrt gekommen seien, sagt Christian Mattern vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB).

An den drei Beispielen zeigt sich: In den Ländern gibt es keine einheitliche Agenda zu dem Thema. Ohnehin geben sie nur den Rahmen vor. Konkrete Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung konzeptionieren kommunale Träger und Rettungsdienste. Sie können Weiterbildungen zu dem Thema anbieten, ohne dass es dafür ein Dachkonzept braucht.