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Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung aus Bayern

Die in Berlin geplante Reform der Notfallversorgung ruft vehemente Kritik auf den Plan. Gerade im Flächenland Bayern könnte sie weitreichende Folgen haben.

Ziel der Reform stößt allerdings auf uneingeschränkte Zustimmung

Krankenhäuser sind Politikum und Wirtschaftsbetrieb in einem. Die in Berlin geplante Reform der Notfallversorgung ruft deshalb vehemente Kritik auf den Plan. Gerade im Flächenland Bayern könnte sie weitreichende Folgen haben.

Gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung formiert sich in Bayern Widerstand. "Bei diesem Thema handelt es sich um einen wesentlichen Baustein zur Sicherung der medizinischen Versorgung in den Ländern", verwahrte sich Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gegen Standortentscheidungen aus Berlin. Auch der Bayerische Landkreistag sowie die hiesige Krankenhausgesellschaft lehnen den Referentenentwurf in jetziger Form strikt ab. Dabei findet das Ziel der Reform unumschränkte Zustimmung: Sie soll die Notaufnahmen von Patienten entlasten, die keine Notfälle sind.

Katastrophe für Kliniken auf dem Land

Zu diesem Zweck will Spahn die derzeitigen Notfallambulanzen durch integrierte Notfallzentren (INZ) ersetzen. Dort soll beim Eintreffen von PatientInnen entschieden werden, ob diese tatsächlich in der Notaufnahme behandelt werden müssen oder ob sie bei niedergelassenen ÄrztInnen richtig aufgehoben sind – der auch in den Räumen der jeweiligen Klinik praktizieren könnte.

Von den derzeit knapp 360 Krankenhäusern im Freistaat mit Akutversorgung dürften nach dem neuen Konzept allerdings nur noch ungefähr 80 eine integrierte Notfallversorgung zugestanden bekommen, schätzt der Landkreistag. Die Konsequenzen für die Kliniken auf dem Land wären "schlicht und einfach eine Katastrophe", betonte der Günzburger Landrat Hubert Hafner (CSU). "Damit hat nicht mal mehr jeder Landkreis eine Notfalleinrichtung."

Hauptsächlich drei Kritikpunkte

Die Kritik entbrennt an drei Hauptpunkten: Zum einen soll nicht die eigentlich zuständige Planungsbehörde, also der Freistaat Bayern, entscheiden, wer ein INZ bekommt, sondern die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung. Zum anderen soll letztere auch die fachliche Leitung der INZ übernehmen – anstelle des jeweiligen Krankenhauses mit seiner Notfallkompetenz. Und zum dritten sollen Kliniken ohne Anerkennung als INZ künftig für die Behandlung von NotfallpatientInnen nur noch die Hälfte des Geldes dafür bekommen.

Als "völlig absurd" bezeichnete dies Siegfried Hasenbein von der bayerischen Krankenhausgesellschaft. PatientInnen würden dadurch sicher nicht zur richtigen Behandlungsart gelenkt. Die Kliniken hingegen dürfen keinen PatientInnen abweisen, weil dies sonst unterlassene Hilfeleistung sei. Die Landräte äußern deshalb offen die Vermutung, dass es durchaus beabsichtigt sei, durch erhöhten ökonomischen Druck die Zahl der Krankenhäuser in Bayern zu reduzieren.