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Krankschreibung per Video wird erlaubt

Gesundheitswesen digital: Künftig können sich Patientinnen und Patienten den Gang in eine Praxis vielfach sparen, wenn sie wegen Krankheit schonen müssen. Die Corona-Krise könnte Videosprechstunden zusätzlich Auftrieb geben.

Entscheidung von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäuser getroffen

Gesundheitswesen digital: Künftig können sich PatientInnen den Gang in eine Praxis vielfach sparen, wenn sie wegen Krankheit schonen müssen. Die Corona-Krise könnte Videosprechstunden zusätzlich Auftrieb geben.

PatientInnen können sich künftig per Videosprechstunde ärztlich krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass die Versicherten der behandelnden Arztpraxis bekannt sind und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.

"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen." Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt.