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Krankenkasse muss Foto für Gesundheitskarte löschen

Datenschutz: Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann

Datenschutz: Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen.

Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. Die Krankenkasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen – für den Fall, dass die Versichertenkarte verloren ginge oder zerstört würde.

Der Vorsitzende Richter erklärte, er habe zwischen dem bürokratischen Aufwand für die Krankenkasse und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers abwägen müssen. Er urteilte, dass die Krankenkasse für eine neue Karte erneut die Einwilligung des Betroffenen einholen müsse. “Wir werden Ihr Foto umgehend löschen”, sagte der Anwalt der Krankenkasse nach dem Urteilsspruch.

In der Regel löschte die beklagte Krankenkasse die Daten ihrer Versicherten erst, wenn der Vertrag endete. Die elektronische Gesundheitskarte wurde in Deutschland seit 2011 stufenweise eingeführt, alle fünf Jahre muss sie erneuert werden.

“Das Gericht hat über einen Einzelfall entschieden”, erklärte der Anwalt des Klägers. Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen. “Für die Versicherten bedeutet das Urteil womöglich, dass sie in Zukunft noch ein Häkchen mehr machen müssen auf ihrem Antrag”, sagte er – für die Zusage nämlich, dass die Krankenkasse ihr Foto ohne zeitliche Einschränkung nutzen dürfe.

Text und Foto: dpa /fw