Dazu hat sie zwei wichtige Gesetzesvorhaben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben: das Versorgungsstärkungsgesetz und eine Reform des Medizinstudiums.
Das “Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) ist bereits Mitte 2015 verabschiedet worden. Es will unter anderem die Verteilung der Ärzte in Deutschland verändern. Überversorgung in Ballungsräumen soll entzerrt, Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben werden. Ärzte sollen durch stärkere, vor allem finanzielle Anreize für eine Niederlassung in strukturschwachen Gebieten gewonnen werden.
Zur Reform des Medizinstudiums sollen Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern in den nächsten Monaten einen “Masterplan Medizinstudium 2020” erarbeiten. Schwerpunkte sind eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, die Förderung der Praxisnähe und die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium.
Damit sich mehr junge Mediziner für den Beruf des Hausarztes entscheiden, bedarf es einer stärkeren und verlässlicheren Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Die angehenden Hausärzte sollen das gleiche Geld bekommen wie ihre Kollegen, die eine Facharztausbildung im Krankenhaus machen.
Text: dpa /fw
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