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Klinikmarkt: Mehr Qualitätstransparenz und –wettbewerb

Die Monopolkommission empfiehlt der Bundesregierung, die bevorstehende Struktur- und Finanzreform für die Krankenhäuser zu einer Intensivierung des Qualitätswettbewerbs zu nutzen.

Viele Patienten könnten sich Klinik vor der Behandlung aussuchen

Rund 60 Prozent der Krankheitsfälle in Krankenhäusern sind heute elektiver Natur, bei denen die Möglichkeit besteht, das Ärzte und ihre Patienten die Zeit und die Möglichkeit haben, das für die jeweils zu behandelnde Krankheit am besten geeignete Krankenhaus auszuwählen. Nach Auffassung der Monopolkommission, einem aus fünf Experten aus Rechtswissenschaft, Ökonomie und Praxis bestehenden Beratergremium der Bundesregierung, werden Qualitätsparameter aber immer noch zu wenig bei der Wahl eines Krankenhauses genutzt. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Monopolkommission im Vorfeld der Krankenhausreform am Montag Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben hat.

Notwendig sei, die Qualitätstransparenz für Patienten zu verbessern, fordern der Jurist Professor Jürgen Kühling (Vorsitzender) und der Ökonom Professor Achim Wambach. Ein Grund dafür sei, dass existierende Qualitätsberichte für Laien kaum lesbar seien. Ferner seien erst für etwa ein Viertel der Krankenhausleistungen Qualitätsindikatoren entwickelt worden. 

Recht auf Beratung vor Klinikeinweisung

Hier sieht die Kommission den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Pflicht, der sich allerdings aufgrund der Stimmberechtigung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem Interessenkonflikt befinde. Primär die Krankenkassen müssten jedoch als Kostenträger ein stärkeres Interesse an Qualitätstransparenz und Qualitätswettbewerb entwickeln als bisher. Dazu müsse die Arbeit an der Entwicklung von Qualitätsindikatoren  durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) intensiviert werden. Ferner müssten die Krankenkassen ihre Routinedaten grundsätzlich zur Herstellung von Qualitätstransparenz nutzen können. Das Ziel müsse sein, für Patienten ein Recht auf Beratung vor einer Krankenhauseinweisung zu schaffen.

Die Rolle niedergelassener Ärzte bei der Einweisung ins Krankenhaus und deren Empfehlung für eine konkrete Klinik hat die Monopolkommission nicht untersucht. Insofern bleibt weiter im ungewissen, ob Ärzte im wesentlichen auf der Basis eigener Erfahrungen, persönlicher Kontakte zu Kollegen im Krankenhaus oder basierend auf der Evidenz systematischer Qualitätsberichte ihre Patienten in bestimmte Krankenhäuser einweisen.

Planungsrecht sollte flexibler werden 

Auch beim gegenwärtigen Planungsrecht sieht die Kommission erhebliche Mängel, unter anderem auch deshalb, weil  die Planungsinstanzen, in der Regel in den Ländergesundheitsministerien angesiedelt, keine Kompetenz im Wettbewerbsrecht hätten. Um den Wettbewerb durch Markteintritt und –austritt von Anbietern zu intensivieren, wird vorgeschlagen, zum Zweck der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung eine Sicherstellungsgrenze einzuführen, die die Mindestversorgung definiert. Wird diese Schwelle überschritten, sollen die Planungsbehörden Zusatzbedarfe ausschreiben. Oberhalb der Sicherstellungsgrenze sollten allerdings aus Wettbewerbsgründen weitere Marktzutritte möglich sein, bis eine Bedarfsgrenze erreicht ist.

Ständige Evaluation der DRGs

Mängel in der Krankenhausfinanzierung sieht die Monopolkommission zum einen bei den DRGs. Starre Fallpauschalen, die auch über längere Zeit nicht korrigiert werden, könnten Fehlallokationen – Über- oder Unterversorgung – auslösen. Gefordert wird daher ein Expertenrat zur ständigen Evaluation der DRGs und eine stärkere Differenzierung der Fallpauschalen, nicht jedoch deren Abschaffung. Ergänzt werden sollte das DRG-System durch Vorhaltezuschläge, die allerdings nicht bundesweit pauschal vorgegeben werden, sondern die Regionen-spezifisch der konkreten Bedarfsdeckung dienen sollen und dementsprechend in der Höhe variieren.

Keine fundierte Aussage kann die Monopolkommission darüber machen, inwieweit private Träger von Kliniken sich auf solche Leistungen konzentrieren, die als besonders renditeträchtig gelten. Ebenfalls nicht untersucht hat die Monopolkommission die Frage des Einflusses einer vertikalen Konzentration ambulant – stationär, wenn Krankenhäuser in ihrer Region auch Medizinische Versorgungszentren betreiben. Das werde die Monopolkommission aber auf den Schirm nehmen, insbesondere auch die Frage, wie das Engagement von Private Equity in der Medizin wettbewerbsrechtlich zu bewerten sei.