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Klage wegen Unterschenkelamputation nach Bypass-OP

Eigentlich wollte er sich nur einer Bypass-Operation unterziehen, nach Komplikationen musste ihm dann aber der rechte Unterschenkel amputiert werden. Der Patient hat am Donnerstag vor dem Oberlande

Eigentlich wollte er sich nur einer Bypass-Operation unterziehen, nach Komplikationen musste ihm dann aber der rechte Unterschenkel amputiert werden.

Der Patient hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München von den Kreiskrankenhäusern Zwiesel-Viechtach mindestens 80 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Er begründete dies mit entgangenem Einkommen und künftigem Verdienstausfall. In erster Instanz hatte das Landgericht Deggendorf seinen Anspruch wegen eines groben Behandlungsfehlers bejaht. Das OLG will im Berufungsprozess am 26. November entscheiden.

Bei dem jetzt 60-jährigen Vertreter für Bodenbeläge war 2005 ein Arterienverschluss am rechten Bein diagnostiziert werden. Ihm wurde ein Bypass am rechten Unterschenkel gelegt. Bypassverschlüsse führten zu mehreren Folge-Operationen, 2006 wurde schließlich der rechte Unterschenkel abgenommen. Nach Auffassung des Patienten war der ursprüngliche Eingriff ein Fehler. Dem schloss sich das Landgericht an. Die Indikation zu der Bypass-Operation sei vorschnell und fehlerhaft gestellt worden, schrieben die Richter ins Urteil. Möglicherweise hätte eine Aufdehnung der Gefäßverengung zur besseren Durchblutung ausgereicht.

Ein Experte für Gefäßchirurgie konnte in der mündlichen Verhandlung “nicht verstehen, dass aufgrund dieser laienhaften Diagnostik der Bypass gelegt wurde”. Das sei ein grober Behandlungsfehler, betonte der Sachverständige. Der – inzwischen verstorbene – Operateur hätte sich nicht auf den Befund der Röntgenuntersuchung der Gefäße durch einen Kollegen verlassen dürfen. Wenn ein Verdacht auf Unvollständigkeit der Diagnostik bestehe, “muss sie komplettiert werden”, hatte der Experte betont.

Text: dpa /fw

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