Mediziner:innen ärgern sich immer wieder über eine mutmaßliche Ungleichbehandlung beim Ärztebewertungsportal Jameda und ziehen vor Gericht. Die bisherige Rechtsprechung dazu fällt unterschiedlich aus - diesmal scheitern die Klagenden.
Zwei Zahnmediziner:innen aus Nordrhein-Westfalen müssen es dulden, auch in Zukunft beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben vom 13.10.2021. Die Richter:innen stärkten mit der am Vorabend ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken: Das Portal bietet Ärzt:innen die Möglichkeit, über kostenpflichtige "Gold"- oder "Platin"-Pakete ihr Profil mit Fotos oder anderen Funktionen aufzupeppen. Nicht zahlende Basiskunden bleibt das verwehrt. Es gebe keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlenden und Nichtzahlenden, hatte der VI. Senat jedoch während der Verhandlung schon betont. Es komme auf den Einzelfall an. Eine Begründung der am Vorabend ergangenen Entscheidung wird nachgereicht.
Eine unzulässige Benachteiligung von Basisprofilen sah das Gericht im vorliegenden Fall offenbar nicht und wies die Revision der Ehepaares zurück. Die Mediziner:innen wollten im Portal nicht mehr auftauchen und hatten konkret 24 Premium-Merkmale beanstandet. Der größte Teil davon sei aus Sicht des Senats unproblematisch, sagte ein BGH-Sprecher.
Jameda zeigte sich erfreut. Vollständige Arztlisten seien die Grundlage für eine freie Arztwahl und sorgten für Transparenz, sagte Geschäftsführer Florian Weiß. Nach eigenen Angaben hat Jameda die kritisierten Punkte vorsichtshalber längst geändert. Dabei wolle man auch bleiben - unabhängig davon, wie sich der BGH zu den einzelnen Punkten verhalte, sagte eine Unternehmenssprecherin.
Das Ehepaar ist mit seinen Basisdaten wieder im Portal zu finden - und wird dort auch weiter gelistet sein. Neuer Ärger rund um Jamedas Geschäftsmodell ist aber programmiert: Bundesweit seien etwa zehn weitere Verfahren anhängig, sagte die Sprecherin.
Grundsätzlich müssen es Ärzt:innen wegen des öffentlichen Interesses, im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit hinnehmen, dass sie in solchen Portalen zu finden sind. Allerdings muss die Neutralität gewahrt sein. Das hatte der BGH 2018 klargestellt und der Klage einer Hautärztin auf Löschung stattgegeben. Jameda musste daraufhin sein Geschäftsmodell mit den entsprechenden Werbeformaten für Premiumkund:innen umstellen.
Jameda listet eigenen Angaben zufolge praktisch alle Ärzt:innen bundesweit. Die Daten dafür bezieht es aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbucheinträgen oder Praxiseröffnungen. Rund 70.000 der gelisteten Mediziner:innen hätten Premiumpakete gebucht, bezahlen also für spezielle Funktionen und Serviceleistungen.