Das Paar hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil sie die Trisomie 21 und einen Herzfehler des Kindes während der Schwangerschaft nicht erkannt hatten. Dem behandelnden Mediziner sei aber kein Vorwurf zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner.
Die Eltern hatten bereits in zweiter Instanz von den Frauenärzten Ersatz für den Mehraufwand beim Unterhalt ihrer Tochter sowie Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro verlangt. Die Eltern, die bereits drei Kinder hatten, argumentierten, sie hätten die Schwangerschaft unterbrechen lassen, wenn sie von dem Down-Syndrom gewusst hätten. Die Frau war kurz zuvor im Alter von 28 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt.
Text: dpa /fw
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