Entsprechende Verhandlungen über den sogenannten Landesbasisfallwert 2015 sind gescheitert, wie die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) am Dienstag mitteilte. Jetzt muss eine Schiedsstelle über den Preis für die Krankenhausleistungen im Norden entscheiden.
Kliniken erhalten für Leistungen wie Operationen eine Vergütung, die nach dem Basisfallwert berechnet wird. Dieser ist in den Ländern unterschiedlich hoch. Die Krankenhäuser erhalten also für die gleichen Leistungen unterschiedlich viel Geld.
Der Basisfallwert in Schleswig-Holstein lag im vergangenen Jahr bei 3117,36 Euro. Er war bundesweit mit der niedrigste. Nach Angaben der KGSH haben die Krankenkassen für dieses Jahr ein Angebot in Höhe von 3190,81 Euro unterbreitet. Ein niedrigerer Wert ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Forderung der KGSH liegt den Angaben zufolge aber etwas darüber, nämlich bei 3196,23 Euro. Ein höherer Wert sei gesetzlich ebenfalls ausgeschlossen, da die Preise der Kliniken nur um maximal 2,53 Prozent steigen dürfen, hieß es.
Text: dpa /fw