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Kein Suizid auf Rezept in Deutschland

Statt behördlicher Suizidassistenz: Unheilbar erkrankten Menschen in extremer Notlage sofortigen Zugang zu breitgefächerter Palliativversorgung ermöglichen. Dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. in einem aktuellen Positionspapier.

Dem Sterbewunsch mit Fürsorge und Gespräch entgegentreten

Statt behördlicher Suizidassistenz: Unheilbar erkrankten Menschen in extremer Notlage sofortigen Zugang zu breitgefächerter Palliativversorgung ermöglichen. Dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. in einem aktuellen Positionspapier. Damit tritt die Fachgesellschaft nun ebenfalls in die Debatte, um Zugang zu lebenzeitverkürzenden Medikamenten durch terminal erkrankte Suizidwillige.

Das Wichtigste in Kürze:

Hintergrund

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) spricht sich anlässlich des FDP-Antrages "Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen" eindeutig und unmissverständlich gegen die Bereitstellung von Betäubungsmitteln für PatientInnen mit Suizidwunsch aus.

DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch betonte in diesem Zusammenhang: "In Notlagen kann mit den Mitteln der Palliativversorgung – von kontinuierlichen Gesprächsangeboten bis zur palliativen Sedierung – das Leiden spürbar gelindert werden." Es gehöre einerseits unbedingt zu den ärztlichen Aufgaben, sich respektvoll mit Todeswünschen von Patienten auseinanderzusetzen, doch bedeute dies nicht zwangsläufig, einen geäußerten Sterbewunsch primär als "ärztlichen Auftrag zur Unterstützung in der Umsetzung" zu interpretieren. Vielmehr zeige die tägliche Praxis der annähernd 6.000 in der Palliativversorgung tätigen DGP-Mitglieder, dass ein Sterbewunsch oft auch den Wunsch nach einem Gespräch ausdrücke, nach alternativen Angeboten und nach einem gemeinsamen Aushalten der bedrückenden Situation.

Alternativ zur Suizidassistenz mittels staatlich genehmigter Betäubungsmittel sollte, so Radbruch, intensiv darüber aufgeklärt werden, dass Patientinnen und Patienten ein Recht auf Verzicht oder Abbruch jeder Art von lebensverlängernder Therapie haben. Außerdem denken schwer und unheilbar Erkrankte in ihrer Not durchaus über einen freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken nach. Auch diese Entscheidung kann u.a. ärztlich begleitet werden, mit dem Ziel, auftretende Durst- und Hungergefühle effektiv zu lindern.

Die Fachgesellschaft verdeutlicht in ihrer aktuellen Stellungnahme zudem, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen ohne "andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches" mangels klarer Abgrenzung nicht möglich sei. Vielmehr bestehe die Sorge hinsichtlich einer sukzessiven Ausweitung hin zu einer staatlichen Pflicht zur Suizidassistenz.

Hintergrund der aktuellen Stellungnahme war ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2017, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels, welches eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren darf. Das Anliegen, Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer solchen extremen Notlage zu schaffen, steht aktuell im Mittelpunkt eines Antrags der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.