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KBV kritisiert richterlichen Beschluss zur Findung von Arzneimittelpreisen

Mischpreise bei Arzneimitteln – Ein richterlicher Beschluss führt bei Ärzten und Patienten zu großer Unsicherheit: Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg kippt Verfahren zur Findung von Arzneimittelpreisen. Ohne Klarstellung des Gesetzgebers droht eine massive Verschärfung des Regressrisikos, befürchtet die KBV.

Sicherheit bei Verordnungen für Patienten? Nur mit gesetzlicher Klarstellung möglich

Mischpreise bei Arzneimitteln – Ein richterlicher Beschluss führt bei Ärzten und Patienten zu großer Unsicherheit: Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg kippt Verfahren zur Findung von Arzneimittelpreisen. Ohne Klarstellung des Gesetzgebers droht eine massive Verschärfung des Regressrisikos, befürchtet die KBV.

 "Zwar liegt das abschließende Urteil noch nicht vor. Aber schon jetzt lässt sich sagen, dass der Beschluss des LSG zu einer erheblichen Verordnungsunsicherheit bei den niedergelassenen Ärzten führen wird. Deshalb brauchen wir dringend eine gesetzliche Klarstellung. Wir werden auch heute bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss einfordern, dass vereinbarte Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen müssen", erklärte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin.

"Wir müssen unbedingt verhindern, dass Patienten keine Medikamente mehr erhalten, die sie benötigen und die auch medizinisch sinnvoll sind – und das nur aus dem Grund, weil es für sie keinen festgestellten Zusatznutzen gibt", erläuterte Hofmeister. Betroffen seien vor allem Patienten von selteneren Erscheinungsformen schwerer Erkrankungen (zum Beispiel Krebspatienten mit seltenen Mutationen) oder auch Kinder und Jugendliche, mit denen schon aus ethischen Gründen keine Arzneimittelstudien durchgeführt würden.

Nicht alle Patienten passen in eine Schublade

Hinzu komme, dass Patienten in der Praxis nicht immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen seien. "Unsere Patienten entsprechen mit ihren Erkrankungen nicht immer den strengen Ein- und Ausschlusskriterien von klinischen Studien. Insofern handelt es sich bei einer ärztlichen Therapieentscheidung immer auch um eine individuelle Abwägung", führte Hofmeister aus.

Hintergrund ist ein vorläufiger Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg zur Preisbildung bei Arzneimitteln, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere nicht. Demnach kann ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist – nicht als wirtschaftlich erachtet werden, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Verschreiben Ärzte diese Medikamente trotzdem, droht ihnen ein Regress. Die Folge ist ein faktischer Verordnungsausschluss für bestimmte Patientengruppen.

"Deshalb ist es wichtig, dass Mischpreise – also ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist – als wirtschaftlich anerkannt werden", sagte Hofmeister. "Sollte der Gesetzgeber unserer Forderung nicht nachkommen, könnten Ärzte die betroffenen Arzneimittel nicht mehr verschreiben, ohne dass ihnen Regresse über viele tausend Euro drohen", so Hofmeister weiter. Er appellierte an den Gesetzgeber, eine rechtliche Klarstellung vorzunehmen, um genau solche Folgen zu verhindern.