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KBV wegen Verdacht der Untreue durchsucht

Der Ruf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist schon länger ramponiert. Vetternwirtschaft ist nur einer der Vorwürfe. In Berlin wird nun gegen eine ganze Reihe von Ärztefunktionären ermittelt.

Der Ruf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist schon länger ramponiert. Vetternwirtschaft ist nur einer der Vorwürfe. In Berlin wird nun gegen eine ganze Reihe von Ärztefunktionären ermittelt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue in Millionenhöhe gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das Verfahren richte sich gegen elf Beschuldigte, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Martin Steltner am Dienstag. Es gehe um mehrere Millionen Euro. Demnach wurden am Montag Büros der KBV in Berlin durchsucht. Mails und Unterlagen seien sichergestellt worden. Das Verfahren sei Ende 2015 gegen amtierende sowie ehemalige Vorstände und leitende Mitarbeiter eingeleitet worden. Die Bundesvereinigung unterstütze die Arbeit der Staatsanwaltschaft, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.

Bei der KBV gibt es schon seit Jahren massive Verwerfungen und Kritik an den Gehältern von Funktionären. Das Bundesgesundheitsministerium hatte Anfang Dezember Anzeige gegen den ehemaligen KBV-Chef Andreas Köhler erstattet, der 2014 nach einer Erkrankung aus dem Amt geschieden war. Ihm wird vorgeworfen, neben einem stattlichen Gehalt regelmäßig Mietkostenzuschüsse von der KBV erhalten zu haben.

Im Fall der Zuschüsse in Höhe von monatlich rund 1450 Euro stand Köhler kürzlich vor Gericht: Geurteilt wurde, dass er fast 100 000 Euro zurückzahlen muss. Sein Jahresgehalt wurde in dem Zusammenhang auf 260 000 Euro beziffert. Am Dienstag entschied das Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dass die KBV Köhlers Frau rechtswirksam gekündigt hatte. Diese setzte laut Gericht in ihrer damaligen Funktion als KBV-Personalchefin die Vergütung Köhlers zu hoch an, wie das Gericht mitteilte. Damit habe sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Auch eine Schadenersatzforderung wegen Rufschädigung in sechsstelliger Höhe wies das Gericht ab.

Text und Foto: dpa /fw