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Kassenärzte fordern mehr Geld für Privatpatienten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Ärzteschaft aufgerufen, sich für eine neue Gebührenordnung zur Behandlung von Privatpatienten einzusetzen. Es bestehe im Grundsatz kein Zweifel,

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Ärzteschaft aufgerufen, sich für eine neue Gebührenordnung zur Behandlung von Privatpatienten einzusetzen.

Es bestehe im Grundsatz kein Zweifel, dass die geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) veraltet sei und die Honorare dringend erhöht werden müssten, machte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen am Mittwoch in Berlin deutlich.

Für kommenden Samstag wurde ein Sonderärztetag nach Berlin einberufen, der sich mit dem Thema befassen will. Aus unterschiedlichen Ecken der Ärzteschaft kamen Bedenken gegen den von der Bundesärztekammer mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelten Entwurf einer Neuregelung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Unter anderem wurden Befürchtungen laut, dass sich die Neuregelung zu sehr an der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – und deren niedrigeren Honoraren – orientiere.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich unterdessen zuversichtlich, dass sich die Ärzteschaft in absehbarer Zeit auf ein neues Gebührensystem zur Behandlung von Privatpatienten einigt. “Die gültige Gebührenordnung ist mehr als 30 Jahre alt. Sie braucht dringend eine Renovierung, weil viele moderne Verfahren bei ihrer Verabschiedung noch gar nicht existierten.” Für Patienten sei das Honorarsystem kaum durchschaubar. Und für Ärzte entstehe eine Rechtsunsicherheit, was sie abrechnen dürfen. Der jetzt vorliegende Entwurf spiegele “den aktuellen Stand der Wissenschaft wider und berücksichtigt dabei die Kostenentwicklungen”, so Montgomery. Innerhalb der Ärzteschaft bestehen zum Teil erhebliche Bedenken gegen den Entwurf. “Manche Kollegen fordern, dass wir diese Fortentwicklung alleine machen sollen – ohne die Krankenversicherungen”, sagte Montgomery. Von anderer Seite wurden Befürchtungen laut, dass sich die Neuregelung zu sehr an der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren niedrigeren Honoraren orientiere.

Die Neuregelung der Gebührenordnung muss vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden.

Text: dpa/fw/vt

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