Im Streit um die weitere Umsetzung von Corona-Tests will die Ärzteschaft gegen eine deutlich sinkende Vergütung für die Labore vorgehen. Gegen den Beschluss des zuständigen Gremiums des Gesundheitswesens sei beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht worden, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Sie vertritt auch die Laborärzteschaft. Angestrebt wird demnach auch eine aufschiebende Wirkung, also dass die Senkung nicht schon zum 1. Juli kommt.
Für Tests, die PraxisärztInnen veranlassen, sollen Labore ab 1. Juli noch 39,40 Euro statt der bisherigen 59 Euro bekommen. Die KBV hatte gegen den Beschluss, der gegen ihre Stimmen fiel, bereits protestiert. Sie beanstandet, die Festsetzung des neuen Preises sei ohne entsprechende Kalkulationsgrundlage erfolgt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten dagegen von einem "sachgerechten Preis" gesprochen, der die Entwicklung von vereinzelten Tests zu Massentestungen widerspiegele.
Die Preis-Festsetzung hat auch Auswirkungen auf die Vergütung von Corona-Tests, die Gesundheitsämter inzwischen auch bei Menschen ohne Krankheitsanzeichen deutlich öfter anordnen können.